Umsatzsteuersenkung von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020

Abgrenzungsprobleme

In Kürze: Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ausführung der Leistung. Dabei ist der Zeitpunkt der Erstellung der Rechnung oder der Zeitpunkt der Bezahlung (z.B. im August 2020) irrelevant!!

Es ist davon auszugehen, dass die Finanzämter im Nachgang auf eine saubere Abgrenzung der befristeten Steuersenkung achten werden!

Daher ist es wichtig, den Leistungszeitpunkt eindeutig zu bestimmen. Wird in einer Rechnung auch für Leistungen, die nach dem 30. Juni 2020 erbracht wurden, der alte Steuersatz zugrunde gelegt, so muss der Unternehmer auch den überhöhten Umsatzsteuerteil an das Finanzamt abführen. Abhilfe kann in diesen Fällen nur eine Rechnungskorrektur schaffen. Auf der Vorsteuerseite kann – ungeachtet des höheren Steuerausweises – nur die Umsatzsteuer in Höhe von 16 % bzw. 5 % geltend gemacht werden.

Kassensysteme

Bitte setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem Kassenaufsteller in Verbindung, damit die neuen Steuersätze auch am 1. Juli zu Verfügung stehen.

Fakturierungsprogramme

Auch hier ist eine Umstellung Ihres Rechnungsprogramms durch Ihren Softwareanbieter vorzunehmen. Werden in den Rechnungen für Lieferungen nach dem 1. Juli weiterhin 19 % Mehrwertsteuer bzw. 7 % ausgewiesen, muss der höhere Betrag an das Finanzamt gezahlt werden!

Dauerrechnungen

Miet- und Leasingverträge mit Umsatzsteuer sind bei den meisten Mandanten zu finden. Ihr Vertragspartner wäre verpflichtet, eine neue zeitlich befristete Dauerrechnung mit 16 % für den Zeitraum Juli-Dezember auszustellen. In den meisten Fällen haben Sie mit den Vertragspartnern eine sogenannte „Nettopreisvereinbarung“, so dass sich die Zahlung ab Juli reduziert.

Retouren

Erstattungen für Retouren unterliegen ab dem 1. Juli nicht automatisch dem abgesenkten Steuersatz. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der ursprünglichen Lieferung!

Abschlags- und Schlussrechnungen

Sollten Sie (insbesondere im Handwerk) mit Abschlags- und Schlussrechnungen arbeiten, sind besondere Maßnahmen zu ergreifen.

Vorschüsse

Zahlt der Kunde vorab (vor dem 01.07.) und die Lieferung erfolgt beispielsweise erst im August 2020, dann ist bereits der reduzierte Steuersatz auf der Rechnung aufzuführen.

 

Gerne beraten wir Sie in Zweifelsfällen und bitte Sie diesbezüglich um Anruf oder Email.

Wir werden Sie über weitere aktuelle Entwicklung zeitnah informieren.